Mit Wirkung zum 18. April 2016 ist das Vergaberecht in Deutschland neu geregelt worden. Anlass für die Neuregelung war die Umsetzung dreier EU-Richtlinien in nationales Recht. Die neuen Regelungen finden sich im Wesentlichen im geänderten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der geänderten Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) sowie der neuen Vergabeverordnung (VgV), der neuen Sektorenverordnung (SektVO) und der neuen Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).