- AutorIn
- Nils Dietrich
- Stephan Szalai
- Titel
- Mit dem Geburtstagszug zum Urheberrechtsschutz
- Untertitel
- Das Urteil des BGH vom 13. 11. 2013 – I ZR 143/12 und seine Folgen
- Zitierfähige Url:
- https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:15-qucosa2-803084
- Quellenangabe
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht
Erscheinungsjahr: 2014
Jahrgang: 24
Heft: 4
Seiten: 158-172
Artikelnummer: 46 - Erstveröffentlichung
- 2014
- Abstract (DE)
- Urheberrechtlichen Schutz genießen Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (vgl. § 1 UrhG). § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG bestimmt für Werke der Kunst, dass neben solchen der bildenden Künste auch jene der angewandten Kunst geschützt werden, die neben der künstlerischen noch eine praktische Zweckbestimmung haben1. Das Urheberrecht wird von dem Dogma durchzogen, dass an das Erreichen der Gestaltungshöhe der »persönlichen geistigen Schöpfung« (§ 2 Abs. 2 UrhG) nur äußerst geringe Anforderungen zu stellen sind2. Bei Werken der zweckfreien bildenden Kunst – ebenso wie im Bereich des literarischen und musikalischen Schaffens – ist in der Rechtsprechung der Schutz der sog. »kleinen Münze« anerkannt, wonach bereits einfache Schöpfungen Urheberrechtsschutz genießen können Einzig bei Werken der angewandten Kunst forderte der BGH bislang ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung für die Erlangung urheberrechtlichen Schutzes4. Mit dem Urteil vom 13. 11. 20135 hat der BGH diese Unterscheidung nun erwartungsgemäß aufgegeben und die »kleine Münze« auch bei Werken der angewandten Kunst für schutzfähig erklärt.
- Andere Ausgabe
- Link zur Erstveröffentlichung
Link: https://dx.doi.org/10.1515/dwir-2014-0046 - Freie Schlagwörter (DE)
- Urheberrecht, Urheberrechtsschutz, I ZR 143/12
- Klassifikation (DDC)
- 340
- Verlag
- De Gruyter, Berlin
- Version / Begutachtungsstatus
- publizierte Version / Verlagsversion
- URN Qucosa
- urn:nbn:de:bsz:15-qucosa2-803084
- Veröffentlichungsdatum Qucosa
- 03.08.2022
- Dokumenttyp
- Artikel
- Sprache des Dokumentes
- Deutsch
- Lizenz / Rechtehinweis