- AutorIn
- Antje Schumann
- Titel
- Der Rücktritt gem. § 24 StGB auf der „Tatbestandsebene“ des Versuchs
- Zitierfähige Url:
- https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:15-qucosa2-917215
- Quellenangabe
- Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft
Erscheinungsjahr: 2018
Jahrgang: 130
Heft: 1
Seiten: 1-22
ISSN: 0084-5310
E-ISSN: 1612-703X - Erstveröffentlichung
- 2018
- Abstract (DE)
- Das Strafgesetzbuch stellt nicht erst die vollendete Tat unter Strafe, sondern bei Verbrechen und bestimmten Vergehen schon die versuchte Tat (siehe §§ 22, 23 StGB). Die Versuchsvorschrift in § 22 StGB kann daher als Strafausdehnungsnorm verstanden werden . Zugleich hält das Gesetz mit der Rücktrittsbestimmung in § 24 StGB eine Regelung bereit, die zur Straflosigkeit der versuchten Tat führt. Warum der Rücktritt diese Wirkung auf den Versuch hat (Strafbefreiungsgrund), ist seit langem ebenso heftig umstritten wie die Frage nach der dogmatischen Einordnung des Rücktritts im Straftatsystem
- Andere Ausgabe
- Link zur Erstveröffentlichung
DOI: 10.1515/zstw-2018-0001 - Freie Schlagwörter (DE)
- Strafrecht, 2. Strafsenats des BGH,
- Klassifikation (DDC)
- 340
- Verlag
- De Gruyter, Berlin
- Version / Begutachtungsstatus
- publizierte Version / Verlagsversion
- URN Qucosa
- urn:nbn:de:bsz:15-qucosa2-917215
- Veröffentlichungsdatum Qucosa
- 29.05.2024
- Dokumenttyp
- Artikel
- Sprache des Dokumentes
- Deutsch
- Lizenz / Rechtehinweis
CC BY 4.0